OLG Karlsruhe zur Geltendmachung von Ansprüchen einer Gesellschaft gegen Aktionäre
19. April 2018
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen Aktionäre (allein) wegen zu Unrecht ausbezahlter Dividenden, insbesondere aus § 62 AktG, kann die Hauptversammlung nicht nach § 147 AktG beschließen. Ein gleichwohl gefasster Beschluss ist in diesem Punkt nichtig (§ 241 Nr. 3 AktG). Ein wegen zu Unrecht ausbezahlter Dividenden in Anspruch genommener (Mehrheits-)Aktionär ist von der isolierten Abstimmung über deswegen geltend zu machende Ansprüche gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nicht ausgeschlossen, wenn die anspruchsbegründenden Pflichtverletzungen verschiedener Natur sind. (Urt. v. 14.3.2018, 11 U 35/17).
Den Volltext des Urteils finden Sie hier auf der Webseite der Landesrechtsprechung Baden-Württemberg