Persönliches Risikomanagement für Vorstände
12. August 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Der Haftungsdruck für Geschäftsleiter deutscher Unternehmen, vor allem
für AG- und SE-Vorstände, ist enorm. Gesamtverantwortung im Vorstand, Haftung bereits bei einfacher Fahrlässigkeit, Beweislastumkehr zu ihren Lasten, Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats von Schadenersatzansprüchen, zehnjährige Verjährungsfrist, keine Satzungsfreiheit zur Haftungsbegrenzung: Die hieraus entstehenden Haftungsrisiken sind für Einzelpersonen existenzbedrohend, nicht zuletzt aufgrund zunehmender globaler Regulierung und Verschärfung der Sanktionsregime vor allem im Kartell-, Steuer-, Kapitalmarkt-, Datenschutz und Verbraucherschutzrecht. Hinzu kommt noch, dass auf Haftungsansprüche nur durch Hauptversammlungsbeschluss und erst drei Jahre nach Anspruchsentstehung verzichtet oder diese verglichen werden können.
Hier geht es zum gesamten Artikel, erschienen in der Börsenzeitung vom 25.7.2015, S. 9. Autor ist Herr Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP.
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