Rechtsprechung – LG Köln zur Unwirksamkeit eines Squeeze-out-Beschlusses aufgrund Verletzung des Informationsrechts der Aktionäre
16. November 2017
Themengebiet | Investoren |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Ein HV-Beschluss (hier: betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin) kann gegen das Gesetz verstoßen und daher für unwirksam zu erklären sein, wenn er das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG verletzt. Eine Verletzung des Informationsrechts der Aktionäre liegt vor, wenn die Gesellschaft auf die Frage nach Verhandlungen und Gesprächen mit Investoren unzutreffend antwortet, dass ihr Derartiges nicht bekannt sei. Soweit der Vorstand die Auskunft verweigern möchte, muss er dies ausdrücklich sagen. Er darf in diesem Fall nicht die Unwahrheit sagen oder offenlegungspflichtige Umstände ohne Hinweis auf die Geltendmachung eines Auskunftsverweigerungsrechts auslassen.
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