Rechtsprechung – OLG Karlsruhe zur Befangenheit eines Sachverständigen im Spruchverfahren
21. März 2018
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Mitgliedschaft des Sachverständigen im Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) und in dessen Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Eine etwaige frühere Tätigkeit als Privatgutachter – im Auftrag eines Hauptaktionärs – in anderen Verfahren betreffend andere Aktiengesellschaften begründet ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit.
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