Rechtssprechung – OLG Hamburg zur Amtsniederlegung des Alleinvorstands einer AG
5. September 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Amtsniederlegung des Alleinvorstands einer Aktiengesellschaft führt auch dann nicht zur Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft und ist daher nicht rechtsmissbräuchlich, wenn nur noch ein Aufsichtsratsmitglied verblieben ist, denn sowohl dieses Mitglied als auch jeder Aktionär können die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG beantragen und der Aufsichtsrat sodann einen neuen Vorstand bestellen. (Beschl. v.27.6.2016 – 11 W 30/16)
Den Volltext finden Sie hier auf dem Justiz-Portal der Stadt Hamburg.
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 01.09.2016 von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erschienen.