Relevanz des Börsenkurses bei Marktenge
19. Juli 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Das Landgericht München I hat entschieden, dass Börsenkurse
für die Bemessung von Abfindungen im Rahmen aktienrechtlicher
Strukturmaßnahmen selbst dann maßgeblich sein
können, wenn die Voraussetzungen einer Marktenge i. S. d.
§ 5 Abs. 4 WpÜG-AngebV erfüllt sind.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case.