SEC schlägt Stärkung von Gegenanträgen bei Aufsichtsratswahlen vor
7. November 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA hat im Oktober beschlossen, einen Änderungsvorschlag für die Regulierung vom Proxy Voting einzubringen. Damit Investoren, die ihre Stimmrechte vertreten lassen, die gleichen Voraussetzungen vorfinden wie Investoren, die auf einer Hauptversammlung zugegen sind, sollen demnach zukünftig bei Aufsichtsratswahlen alle Kandidaten auf einer Proxy Card aufgeführt werden. Damit stehen die Kandidatenvorschläge der Verwaltung direkt neben den Kandidaten, die aus Gegenanträgen von Investoren hervorgehen.
Mehr erfahren Sie hier auf der Internetseite der National Law Review.