Stellungnahme des DIRK zur Verlängerung der COVID-19-Gesetzgebung zur Hauptversammlung vom 25.09.2020
29. September 2020
Themengebiet | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das BMJV beabsichtigt, die COVID-19-Gesetzgebung zur Hauptversammlung um ein Jahr bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Der DIRK begrüßt diese Maßnahme.
Der DIRK fordert eine schnelle Entscheidung für eine Verlängerung der COVID-19-Gesetzgebung zur Hauptversammlung und ein rasches Inkrafttreten der Verordnung.
Unabhängig davon ist die Frage, wie die "Hauptversammlung der Zukunft" ab 2022 aussehen kann und soll, zu beantworten. Der DIRK befindet sich dazu bereits im intensiven Austausch mit anderen beteiligten Institutionen.
Hier finden Sie die Stellungnahme vom 25.09.2020 als PDF.