Streit um Spielregeln für das Crowdfunding
24. März 2015
Themengebiet | Investoren |
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Alternative Finanzierungsformen wie die Schwarmfinanzierung (Crowdfunding), für die auch soziale Netzwerke im Internet genutzt werden, bleiben umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 16.03. zu dem von der Bundesregierung geplanten Kleinanlegerschutzgesetz forderten Vertreter der Branche und von am Gemeinwohl orientierten Initiativen bessere Ausnahmeregelungen als von der Regierung in ihrem Entwurf vorgesehen. So fordert z.B. Tamo Zwinge von der Companisto GmbH, Crowdinvestments müssten anders beworben
und vertrieben werden als klassische Finanzprodukte. Wenn dies nicht in sozialen Medien geschehen dürfe, würden diese Investments erheblich erschwert werden. Auch die in der Höhe der Anlagesummen begrenzten Ausnahmen für Crowdinvestments (1 Mio. €) wurden kritisiert. In der Start-up-finanzierung gehe es oft um höhere Beträge, erklärten auch mehrere andere Sachverständige. Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnte dagegen im Zusammenhang mit Crowdinvestments vor „Sonderregelungen für einen Anlagetyp, der sich in Teilen bereits als problematisch erwiesen hat“. Auch Rechtsanwalt Peter Mattil verwies auf negative Erfahrungen mit geschlossenen Fonds: „Inwieweit die Internet-Plattformen sich in seriöser Weise davon abheben, bedarf der genauen Beobachtung.“ Es gebe keinen
Grund, die Ausnahmen zu erweitern.
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