Übernahmerecht: Anwendbarkeit des § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG auf Wandelschuldverschreibungen
3. Mai 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass der derivative Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG dem Aktienerwerb gleichstehe und daher bei der Berechnung des übernahmerechtlichen Mindestpreises zu berücksichtigen sei; das gelte jedenfalls dann, wenn die Wandelanleihen innerhalb der Frist von § 31 Abs. 3 WpÜG von der Bieterin erworben und in Aktien gewandelt wurden.
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