Übernahmerecht – OLG Düsseldorf: Aufklärungspflichtverletzung und Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf
3. November 2016
Themengebiete | Berichterstattung, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2016, Az. I-6 U 20/15, DB 2016 Heft 34, S. 1987
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrags eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Geschäftsführung der Zielgesellschaft in deren Bilanzen falsch dargestellt wird. Der Käufer müsse sich jedoch das Wissen der Geschäftsführung der Zielgesellschaft grundsätzlich dann analog § 166 BGB zurechnen lassen, wenn und soweit die Geschäftsführung aufgrund vorzeitig übergegangener Loyalität dem Lager der Käuferin zuzurechnen sei. Die Wissenszurechnung könne allerdings durch den Unternehmenskaufvertrag wirksam ausgeschlossen werden.
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Dieser Beitrag ist im Corporate Newsletter September/Oktober 2016 von White&Case LLP erschienen.