Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
9. Juli 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Bundesregierung hat am 29.04.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen, eine Umsetzung ist bis zum 27.11.2015 vorgesehen.
Die EU-Transparenzrichtlinie regelt die wesentlichen Transparenzvorgaben hinsichtlich börsengehandelter Wertpapiere. Die Überarbeitung (siehe zum Referentenentwurf bereits unseren Corporate Newsletter Januar/Februar 2015) bezweckt unter anderem, durch eine Vereinfachung der Berichtspflichten bestimmter Emittenten geregelte Märkte insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver zu machen.
Zudem soll mit der Überarbeitung der Offenlegungsvorschriften für Unternehmensbeteiligungen die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden. Hierzu gehört auch die Einführung von verbindlichen Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie.
Es müssen zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie vor allem das WpHG, das hierauf gestützte Verordnungsrecht sowie punktuell weitere Gesetze (u.a. WpPG, KAGB, WpÜG, HGB und KWG) angepasst werden.
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