Unternehmensanleihen: Hohe Stückelung ist Einstiegshürde
29. Mai 2015
Themengebiete | Investoren, Kapitalmarktrecht |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Seit der Änderung des Wertpapierprospektrechts im Jahr 2012 greift die Prospektpflicht bei Unternehmensanleihen erst bei Stückelungen von weniger als 100.000 €. Die Folgen sind deutlich erkennbar: Um die aufwändige Erstellung eines Wertpapierprospekts zu vermeiden, gaben in den vergangenen Jahren immer mehr Unternehmen neue Anleihen mit einer Stückelung von 100.000 € oder mehr heraus. Eine Auswertung der Börse Stuttgart zeigt, dass im Jahr 2014 nur 171 von insgesamt 770 in der Eurozone emittierten Corporate Bonds eine Stückelung unter 100.000 € aufwiesen. Das entspricht einem Anteil von 22%. Im Jahr 2015 wurden bisher 51 von 244 neuen Unternehmensanleihen mit einer Stückelung von weniger als 100.000 € begeben, also nur noch rd. 21%. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 wurden noch 88% der Unternehmensanleihen mit einer Stückelung unter 100.000 € emittiert. „Durch die aktuelle Regelung wird Privatanlegern der Zugang zu einer Vielzahl von Wertpapieren verwehrt, denn eine Mindestanlagesumme von 100.000 € ist für sie in der Regel nicht darstellbar. Bei einer solchen Stückelung lässt sich zudem eine angemessene Diversifizierung erst bei Depots in Millionenhöhe umsetzen“, sagt Michael Görgens, Leiter des Fonds- und Anleihenhandels an der Börse Stuttgart.
Hier geht's zur Pressemitteilung, Börse Stuttgart vom 18.05.2015