Unverzügliche Meldepflicht des Herkunftsstaates nach Umsetzung der Transparenzrichtline-Änderungsrichtlinie
23. November 2015
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Zum Umfang der Meldepflicht und der Ausnahmeregelung hat uns Rechtsanwalt Ingo Wegerich, Partner der Kanzlei Luther (+49 69 27229 24875; ingo.wegerich@luther-lawfirm.com), freundlicherweise die anhängende Übersicht zur Verfügung gestellt.
Die Übersicht finden Sie hier.