Verantwortung von Aufsichtsrat und Vorstand zur Aufklärung von Non-Compliance in einer AG bei möglicher Involvierung eines Vorstandsmitglieds
5. September 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Nimmt der Aufsichtsrat in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass ein Vorstandsmitglied in einen Compliance-Verstoß involviert ist, eigene Ermittlungen auf, ist nicht mehr der Vorstand, sondern ausschließlich der Aufsichtsrat für die Aufklärung zuständig.
(Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 28.04.2016, 23 U 2314/15)
Den vollständigen Beitrag von Dr. Moritz von Hesberg finden Sie hier, erschienen im jurisPraxisReport Compliance & Investigations 4/2016 der juris GmbH.