Zur Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen
22. Oktober 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2013 – 5 U 214/12, nicht rechtskräftig, „Deutsche Börse AG“
In der Entscheidung geht es um den beabsichtigten Zusammenschluss der Deutschen Börse mit der NYSE Euronext. Dieser kam nicht zustande, da die Europäische Kommission den Zusammenschluss wegen der Befürchtung des Entstehens einer marktbeherrschenden Stellung untersagte. Zuvor war bereits zur Durchführung des (letztlich untersagten) Zusammenschlusses ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot der Holding, unter deren Dach der Zusammenschluss erfolgen sollte, an die Aktionäre der Deutschen Börse erfolgt. Über 97 % der Aktionäre hatten das Tauschangebot angenommen.
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