Zur Kündigung einer Anleihe in Insolvenznähe
17. Dezember 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Kündigungsregelung in Anleihebedingungen für den Fall, dass die Emittentin „(…) eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft (…)“, ist dahin gehend auszulegen, dass den Gläubigern ein Kündigungsrecht zusteht, wenn die Emittentin ihnen einen Beschlussvorschlag i. S. d. §§ 5 ff. SchVG unterbreitet, wonach die Anleihebedingungen in einer Weise geändert werden sollen, dass den Gläubigern nicht mehr der volle nach den bisherigen Anleihebedingungen ihnen zustehende Leistungsanspruch zusteht.
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