Zur Prospekthaftung der Deutschen Telekom für den dritten Börsengang
16. März 2015
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Der BGH hat entschieden, dass bei einer konzerninternen Übertragung eines Aktienpakets von der Emittentin auf eine Konzerntochter im Wege der Sacheinlage dann ein Prospekt-fehler vorliegt, wenn dieser Vorgang als Verkauf bezeichnet wird. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass der Prospekt nicht erkennen lässt, dass die Emittentin weiterhin das volle Risiko eines Kursverlusts zu tragen hat.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case.