Zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags und Schadenersatz
22. Oktober 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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LG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2013 – 32 O 90/08 U
In dem behandelten Fall war ein Vorstandsmitglied wegen vorsätzlicher Marktmanipulation rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verurteilt worden. Außerdem standen weitere Verletzungen der Informations- und Treuepflichten des Vorstandsmitglieds hinsichtlich der Durchführung baulicher Maßnahmen an einem „Vorstandshaus“, das ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellt worden war, in Rede. Bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung war dem Vorstandsmitglied fristlos gekündigt worden.
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