Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des HV-Einberufungsverlangens eines Minderheitsaktionärs
16. März 2015
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das Verlangen eines Minderheitsaktionärs, eine Hauptversammlung einzuberufen, nicht deswegen rechtsmissbräuchlich ist, weil es sich auf einen Beschlussgegenstand bezieht, der zwar auf einer erst kürzlich stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung beraten, dann jedoch nicht zur Abstimmung gestellt wurde. Des Weiteren dürfe bei der Prüfung einer Rechtsmissbräuchlichkeit des Einberufungs-verlangens nicht die Frage einer etwaigen Anfechtbarkeit in das Einberufungsverfahren verlagert werden.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case.