Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung bei Übernahme der einem Vorstandsmitglied auferlegten Geldsanktion durch die Gesellschaft
3. November 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer jüngst ergangenen Entscheidung zur Frage der Erforderlichkeit einer Zustimmung der Hauptversammlung bei der Übernahme von gegen Vorstände verhängten Geldsanktionen durch die Gesellschaft geäußert (Az.: II ZR 174/13). In seinem amtlichen Leitsatz stellt der BGH fest, dass die Hauptversammlung der Übernahme einer gegen ein Vorstandsmitglied verhängten Geldstrafe, Geldbuße oder Geldauflage durch die Gesellschaft zustimmen muss, wenn das Vorstandsmitglied durch die Handlung, die Ge-genstand eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist, gleichzeitig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat.
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