Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz wurde veröffentlicht
21. Juni 2017
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Das Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit den europäischen Reformen sollen insbesondere
- Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen geschlossen,
- eine neue Erlaubnispflicht für bisher nicht überwachte organisierte Handelssysteme (OTF) eingeführt,
- mehr Transparenz durch die Ausdehnung von Veröffentlichungspflichten auf weitere Finanzinstrumente und durch Vorgaben zur Organisation und zum Betreiben von Datenbereitstellungsdiensten geschaffen,
- eine stärkere Überwachung von Warenderivaten, die Regulierung des algorithmischen Handels, insbesondere des Hochfrequenzhandels und
- eine Stärkung des Anlegerschutzes durch Ausweitung der Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, insbesondere durch höhere Transparenz- und Informationspflichten und bessere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden
erreicht werden.
Die neuen Regelungen führen in erheblichem Maße zu einer Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), in das u.a. neue Abschnitte aufgenommen und der Katalog von Ordnungswidrigkeitstatbeständen erweitert worden sind. Der Bußgeldrahmen ist ebenfalls deutlich erhöht worden. Bei dieser Gelegenheit wird das WpHG vollständig neu nummeriert, sodass sich der Rechtsanwender bei der Angabe von Paragraphen umstellen muss. So finden sich künftig z.B. die Regelungen zur Beteiligungstransparenz in §§ 33 ff. WpHG (bislang §§ 21 ff. WpHG) und die Bußgeldvorschriften in § 120 WpHG (bislang § 39 WpHG).
Diese Änderungen werden in der 4. Auflage der Synopse zum Kapitalmarktrecht beleuchtet. In dieser Fassung wird zudem die Änderungen der deutschen Sprachfassung der Marktmissbrauchsverordnung durch das zweite sog. Corrigendum vom Dezember 2016 aufgenommen.
Die Synopse kann unter Germany.Marketing@allenovery.com bestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite von Allen & Overy.