BaFin-Veröffentlichung zum Thema Pre-Close Calls
4. Juni 2025
Am 03. Juni 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Beitrag zum Thema Pre-Close Calls veröffentlicht.
Ende 2023 hat die BaFin zahlreiche Eingaben erhalten, in denen der Verdacht geäußert wurde, dass im Rahmen von Pre-Close Calls unzulässigerweise Insiderinformationen weitergegeben wurden. Daraufhin hat die BaFin die Marktpraxis der Pre-Close Calls in 2024 intensiv untersucht und analysiert, unter anderem durch eine Umfrage unter DAX- und MDAX-Emittenten sowie einer Fact-Finding Exercise, an der auch der DIRK beteiligt war.
Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung sind:
- Pre-Close Calls sind in Deutschland weit verbreitet
- Es ergaben sich keinerlei Hinweise auf rechtswidrige Offenlegung von Insiderinformationen
- Die BaFin sieht keinen Bedarf für eine weitergehende Regulierung
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 29. Mai 2024 ein ‚Statement – Good practices in relation to pre-close calls‘ veröffentlicht. Neben dem Hinweis, dass auch im Rahmen von Pre-Close Calls (selbstverständlich) keine Insiderinformationen veröffentlicht werden dürfen, enthält dieses Statement einige ‚Good Practices‘, deren Befolgung die ESMA für geeignet hält, das Risiko der unbeabsichtigten Weitergabe von Insiderinformationen zu reduzieren.
Die BaFin begrüßt die Absicht der ESMA, Emittenten zu sensibilisieren und sie auf die geltenden Vorgaben hinzuweisen. Nicht zuletzt im Rahmen der ersten Kapitalmarktkonferenz der BaFin am
02. Juni 2025 in Frankfurt, hat die BaFin aber nochmal klargestellt, dass diese ‚Good Practices‘ der ESMA keine rechtliche Bindungswirkung entfalten.
Ferner hat die BaFin nochmals klargestellt, dass Pre-Close Calls keinesfalls ein verpflichtendes IR-Instrument sind. In der Praxis wird jeder Emittent unter Abwägung unterschiedlicher Kriterien (Umfang der Analysten-Coverage, Segment-Gepflogenheiten, Größe des Unternehmens u.v.m.) selbst entscheiden, ob er das Format des (Gruppen-)Pre-Close Calls nutzen wird oder nicht. Wir beobachten, dass die Zahl der Unternehmen aus dem DAX und MDAX, die Gruppen-Pre-Close Calls durchführen, in den vergangenen Monaten leicht angestiegen ist. Bei kleineren Unternehmen wird dieses Format gegenwärtig eher seltener genutzt.
Der DIRK begrüßt die von der BaFin gewählte Vorgehensweise zu diesem Thema und wird sich auch zukünftig in vergleichbare Prozesse aktiv einbringen.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern aus dem DAX und dem MDAX, die an der BaFin-Umfrage im vergangenen Jahr teilgenommen und somit dazu beigetragen haben, eine öffentliche und teilweise emotional geführte Diskussion und die damit einhergehende Verunsicherung aller Markteilnehmer durch eine sachliche Analyse zu beruhigen.
Eine Präsentation von Rolf Woller (Volkswagen) von der BaFin Kapitalmarktkonferenz 2025 am 2. Juni 2025 finden Sie hier.