Bundestag beschließt Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen
8. Juli 2022
Am 08. Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen beschlossen.
Inwieweit das Gesetz den Praxistest besteht, wird die kommende Hauptversammlungssaison zeigen.
Auch wenn der Beschluss nicht den erhofften „großen Wurf“ darstellt, besteht für den DIRK allerdings die Hoffnung, dass auf Grundlage des Gesetzes Emittenten die Durchführbarkeit von virtuellen Hauptversammlungen in Zukunft prüfen werden.
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