Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen beschlossen
27. April 2022
Am heutigen Mittwoch, 27. April 2022, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften beschlossen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Hauptversammlungen in einem modernen, digitalen Format unter den richtigen Bedingungen technisch möglich und inhaltlich zielführend sein können. Leider spiegelt der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf die besonderen technisch-organisatorischen Anforderungen einer virtuellen Hauptversammlung nicht wider.
Die Bundesregierung bleibt damit weit hinter den selbst gesteckten Zielen einer Modernisierung der Hauptversammlung zurück. Der Entwurf führt vielmehr zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der Durchführung virtueller Hauptversammlungen.
Der DIRK plädiert daher dafür, den Gesetzentwurf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nachzubessern, um den Interessen sowohl der Aktionäre als auch der Unternehmen gerecht zu werden.