Better Orange-Praxisworkshop zur EU-Marktmissbrauchsregulierung
21. April 2016
Themengebiete | Berichterstattung, ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Ab dem 3. Juli 2016 müssen auch Emittenten von Aktien oder Anleihen im Freiverkehr verpflichtend bei kursrelevanten Sachverhalten Ad-hoc-Meldungen sowie Directors‘ Dealings veröffentlichen, umfangreiche Insider- und Directors‘-Listen führen und viele Vorgänge zu ihrer eigenen Absicherung dokumentieren. Denn dann tritt die EU-Marktmissbrauchsregulierung in Kraft.
Sind Sie schon darauf vorbereitet? Kennen Sie Ihre neuen Verpflichtungen im Detail? Haben Sie die dafür erforderlichen personellen und organisatorischen Vorkehrungen bereits umgesetzt?
Damit Ihr Unternehmen und Sie persönlich optimal auf die umfangreichen Neuerungen, die sich aus der EU-Marktmissbrauchsregulierung ergeben, vorbereitet sind, bieten wir Ihnen eine kompakte und praxisnahe Schulung der IR-Verantwortlichen direkt in Ihrem Hause an. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Beratern.
Hier geht es zum vollständigen Artikel, erschienen im Newsflash von Better Orange.