BGH-Beschluß zur Hauptversammlung
20. Januar 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
BGH, Beschluss vom 15.07.2014, Az. II ZB 18/13, NZG 2014,
Heft 33, S. 1307
Löschung eines länger als drei Jahre im Handelsregister eingetragenen nichtigen Hauptversammlungsbeschlusses
Der BGH hat entschieden, dass einem Aktionär, der beim Registergericht die Löschung eines länger als drei Jahre im Handelsregister eingetragenen Beschlusses der Hauptversammlung aufgrund Nichtigkeit angeregt hat, kein Rechtsmittel gegen den die Anregung zurückweisenden Beschluss des Registergerichts zusteht.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case