DIRK-Mitgliederversammlung Herbst 2021: Nie gehört? Update EU-Taxonomie und CSRD
6. Oktober 2021
Themengebiete | Berichterstattung, ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), IR-Kompetenz |
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Publikationsform | DIRK-Publikationen |
Bereits ab dem 1. Januar 2022 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits nach der NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) berichten müssen, ebenfalls gemäß der neuen EU-Taxonomieverordnung berichten. Ab 2023 gilt dieses für die großen Unternehmen und wird somit in Deutschland nicht wie bisher ca. 600, sondern ca. 15.000 Unternehmen betreffen. Prof. Dr. Alexander Bassen und Prof. Dr. Kerstin Lopatta (Universität Hamburg) und Oliver Stratmann (LANXESS) stellten den aktuellen Zeitplan des Inkrafttretens der Taxonomieverordnungen sowie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor und gaben Tipps, wie sich Investor Relations darauf am besten vorbereiten kann.