DVFA-Studie: Qualität der Quartalsberichterstattung
17. April 2020
Themengebiete | Berichterstattung, ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die DVFA Kommission Unternehmensanalyse hat vor dem Hintergrund veränderter Vorschriften zur reduzierten Form der Quartalsreporting-Pflicht auf europäischer Ebene für die Geschäftsquartale Q1 und Q3 eine Befragung bei in Deutschland tätigen Analystinnen und Analysten durchgeführt, um herauszufinden, ob dadurch den Anforderungen bzw. Informationsbedürfnissen sämtlicher Kapitalmarktteilnehmer – wie Analysten, Anlegern und Emittenten – tatsächlich Rechnung getragen wird. Es lässt sich festhalten, dass sich mit Einführung der neuen Regelungen zur Quartalsmitteilung die Qualität der Quartalsveröffentlichungen bei im Prime Standard gelisteten Emittenten per Saldo verbessert hat. Insofern hat sich die Quartalsmitteilung als Best-Practise-Ansatz, wie in §53 der Börsenordnung (BörsO) formuliert, bewährt.
Eine gewisse Tendenz lässt sich dennoch bei in deutschen Indizes gelisteten Emittenten feststellen, die Reporting-Qualität zu verringern und sich Wettbewerbern auf europäischer Ebene damit anzugleichen. Insbesondere Werte aus Branchen wie Konsumgüter und Einzelhandel oder Finanzwerte scheinen diesbezüglich besonders anfällig zu sein. Nach Unternehmensgrößen fällt auf, dass immerhin bei 20% der DAX-Werte eine Verschlechterung der Reporting-Qualität konstatiert wurde, während Unternehmen aus MDAX und SDAX sich per Saldo eher um Qualitätssteigerungen bemühten. War die Reporting-Qualität in der Vergangenheit bei einigen europäischen Emittenten durch die Veröffentlichung von lediglich Umsatzzahlen vergleichsweise dürftig, dürften sich einige deutsche Emittenten diesen Standards europäischer Werte zumindest annähern.
Die Gründe dafür sind vielschichtig. Während einige Emittenten immer wieder das Kostenargument für ein verringertes Reporting zu Q1 und Q3 in den Vordergrund stellen, was angesichts bereits vorhandener leistungsfähiger Controlling- und Rechnungswesentools für den unterjährigen internen Soll-Ist-Abgleich wenig plausibel erscheint, sind aus Analystensicht wahrscheinlich eher Wettbewerbsgründe zu nennen. Derjenige Emittent, der transparenter berichtet, kann auch besser von seinen Wettbewerbern und vom Kapitalmarkt analysiert werden. Gerade in Krisenzeiten wie aktuell in der Corona-Krise zeigt sich jedoch eindrucksvoll, dass eine umfassende und zeitnahe Kapitalmarktkommunikation der Emittenten zur Erhöhung der Transparenz als vertrauensbildende Maßnahme für die Kapitalmärkte unverzichtbar ist.
Der Verband der Investment Professionals beobachtet die aufgezeigte Entwicklung zum Aufweichen bewährter Reportingstandards daher mit großer Sorge und Skepsis. Der DVFA plädiert deshalb weiterhin vehement für die Beibehaltung der Veröffentlichungsstandards nach § 53 der Börsenordnung (BörsO) in der aktuellen und in der Praxis bewährten Form. Sollte die Deutsche Börse eine Änderung der Indexregeln dahingehend beschließen, dass die Zugehörigkeit zum Prime Standard zukünftig keine Voraussetzung für ein Listing in einem der DAX-Indizes mehr sein wird, so hielte der DVFA dies für eine vorstellbare – jedoch nicht präferierte – Vorgehensweise.
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Quelle: DVFA e.V.