Neuer DCGK – 2012
19. September 2013
Themengebiet | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Schwerpunkt der aktuellen Kodexänderungen ist das Thema der Unabhängigkeit und Interessenkonflikte im Aufsichtsrat. Insbesondere die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner (der Investoren) sind davon betroffen. So soll der Aufsichtsrat beispielsweise bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, Vorstand, Aufsichtsrat, anderen Organen und auch zu an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionären offenlegen. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der Aktionär direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält.
Ferner spielt fortan auch das Thema Nachhaltigkeit im DCGK eine verstärkte Rolle. So soll die Vergütung von Aufsichtsräten, wenn eine erfolgsorientierte Vergütung gewährt wird, an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet werden.
Zudem gab es verfahrensbezogene Änderungen. Der Corporate Governance Bericht soll fortan nicht mehr im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht, sondern mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden, die im Lagebericht einen eigenen Abschnitt bildet. Ebenfalls werden Teile komplett aus dem Corporate Governance Bericht entfernt. Beispielhaft gilt das für die Bestimmungen zur Erläuterung der Vergütungsstruktur und die Offenlegung der Gehälter, die nunmehr im Anhang/Lagebericht widergegeben werden.
In redaktioneller Hinsicht ist zu beachten, dass der Begriff „kann“ für Kodexanregungen durch „sollte“ ersetzt wurde. Des Weiteren wurde in der Präambel der Hinweis aufgenommen, dass eine gut begründete Abweichung vom Kodex im Interesse des Unternehmens liegen kann.
Letztendlich ist noch auf einen wichtigen Umstand hinzuweisen. Die Kodexänderungen wurden erstmalig nicht allein von der Regierungskommission erörtert, sondern Verbände, Kodexanwender, Juristen und die Wissenschaften erhielten die Möglichkeit, im Rahmen eines Konsultationsverfahrens ihren Standpunkt darzulegen und die Änderungen zu beeinflussen. In Zukunft wird der DIRK hierbei eine verstärkte Rolle übernehmen und die Interessen seiner Verbandsmitglieder vorbringen.
Über diesen Link gelangen Sie zur aktuellen Fassung des DCGK: http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/index.html