Spruchverfahren – OLG Frankfurt: Schätzung der Unternehmenswerte anhand der Börsenwerte bei einer Verschmelzung
3. November 2016
Themengebiete | Investoren, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2016, Az. 21 W 22/13, AG 2016, Heft 18, S. 667
Der Unternehmenswert ist im Spruchverfahren durch eine Schätzung des Gerichts nach § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln. Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH bildet der Börsenkurs des Unternehmens hierbei grundsätzlich die Untergrenze. Das OLG Frankfurt hatte sich vor diesem Hintergrund damit zu befassen, unter welchen Umständen der Unternehmenswert vom Gericht anhand des Börsenkurses geschätzt werden darf und welche Parameter für die Schätzung selbst gelten.
Den vollstöndigen Beitrag finden Sie hier.
Dieser Beitrag ist im Corporate Newsletter September/Oktober 2016 von White&Case LLP erschienen.