StimmRMV: Elektronische Stimmrechtsmitteilung möglich
29. Oktober 2018
Themengebiete | Berichterstattung, ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Am 30. Oktober 2018 tritt die neue Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht für Stimmrechtsinhaber die Möglichkeit, Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG auch elektronisch über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin einzureichen.
Für Emittenten vereinfacht sich damit die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten nach dem WpHG: Der Investor kann dem Emittenten nunmehr neben einer „lesbaren Version“ (PDF) auch eine XML-Version der veröffentlichungspflichtigen Daten elektronisch übermitteln. Die fehleranfällige manuelle Eingabe der Meldungen entfällt damit.
Dienstleister, wie zum Beispiel EQS oder pressetext, bieten diesbezüglich überarbeitete Eingabemöglichkeiten auf ihren Plattformen an. Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihren entsprechenden Dienstleister